Durch die Fusion der Praxen in Lörrach und Waldshut und gekürzten Öffnungszeiten ist der Andrang in der Kindernotfallpraxis riesig. Das hat auch Auswirkungen auf die Notaufnahme im St. Elisabethenkrankenhaus.
Was die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KV) als "Notbremse" bezeichnet, trifft auch die kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten. Das Bundessozialgericht hatte im Oktober geurteilt, dass ein Arzt, der als "Pool-Arzt" im Notfalldienst der KV tätig ist, aufgrund dieser Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt. ...