Vor dem Amtsgericht muss sich ein Polizeibeamter wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Durch den Bericht eines Kollegen einer anderen Dienststelle gelangte der Vorfall zur Anzeige.
In 33 Dienstjahren habe es nie ein Straf- oder Disziplinarverfahren gegen ihn gegeben, berichtete der 51-jährige Polizeihauptkommissar gleich zu Beginn der Verhandlung, er sei auch kein Beschwerdebeamter. Diesen Begriff musste er Richterin Bachmann erst einmal erläutern: Also keiner, über den ...