Die bisherigen Verhandlungstage im Wulff-Prozess haben bisher vor allem eines bewirkt: Sie haben die ganze Armseligkeit der juristischen Aufarbeitung des Falles offengelegt.
Ist das nun eine Sensation oder bloß das Eingeständnis, der Republik ein überflüssiges Justizspektakel zugemutet zu haben? Dass der Richter inmitten eines historischen Verfahrens – dem ersten Strafprozess gegen einen ehemaligen Bundespräsidenten überhaupt –, die dem Angeklagten zur ...