Ab Mitte März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen geimpft sein. Arbeitgeber bemühen sich mit Informationen und Impfungen um jede einzelne Kraft. Doch es drohen Engpässe in der Pflege.
In knapp zwei Monaten, am 15. März, tritt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Beschäftigte etwa von Kliniken oder Pflegeheimen dürfen dann nur noch an ihren Arbeitsplatz, wenn sie vollständig geimpft sind. In den Einrichtungen läuft nun die Erfassung, wer von den Beschäftigten noch nicht immunisiert ist.
Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder ...