Don’t drink and drive – zu Deutsch "nicht trinken und fahren" – gilt nicht nur für Führer von Autos und Motorrädern. Ein Fahrradfahrer muss sich vor Gericht in St. Blasien verantworten.
Betrunken auf dem Fahrrad unterwegs – auch das kann gefährlich werden und ist auch deshalb nicht erlaubt. Im Amtsgericht in St. Blasien erschien der 20-jährige Angeklagte ohne Anwalt, aber in Begleitung seines Vaters. Vor nicht ganz einem Jahr hatte er mit Freunden ein Fest besucht und dort auch viel Alkohol zu sich ...