In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Aber wie soll man das umsetzen? Nun wurde ein Grundsatzurteil zum Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel gefällt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zum Suizid versperrt. Das Betäubungsmittelgesetz, das keine Erlaubnis zum Erwerb des Mittels Natrium-Pentobarbital ...