Sechs Jahre Freiheitsstrafe und eine mögliche Anordnung der Sicherheitsverwahrung: Das ist die Strafe, zu der ein 35-jähriger aus dem Kreis Emmendingen wegen sexuellen Missbrauchs in 23 Fällen verurteilt worden ist.
Selbst äußert sich der 35-jährige Angeklagte, der sich vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts in Freiburg verantworten muss, nicht zu seiner Person und seinem Werdegang. Auch das Bekenntnis zu den Taten, die er vollumfänglich einräumt, lässt er von seinem Anwalt verlesen. Er schweigt und folgt der ...