"Ich will, dass der Pisser sich verpisst", fordert der Angeklagte vor dem Verfahren am Landgericht den Ausschluss der Presse. Verantworten muss sich der ZfP-Patient wegen Nötigung und Körperverletzung.
Beim Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit beruft sich Verteidiger Holger Meier auf Paragraf 171a des Gerichtsverfassungsgesetzes. Demnach kann sie für die Hauptverhandlung oder einen Teil ausgeschlossen werden, wenn das Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen ...