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Bundesgerichtshof

Auch eine Gesellschaft kann als Vermieterin Eigenbedarf anmelden

Christian Rath
  • Do, 15. Dezember 2016, 08:42 Uhr
    Wirtschaft

     

Der Bundesgerichtshof bleibt dabei: Auch eine Gesellschaft kann als Vermieterin Eigenbedarf anmelden.

Bei Eigenbedarf des Vermieters haben Mieter schlechte Karten.  | Foto:
Bei Eigenbedarf des Vermieters haben Mieter schlechte Karten. Foto: 
Der konkrete Fall spielt in München, im begehrten Stadtteil Lehel. Ein Ehepaar hat dort seit 1985 eine Fünf-Zimmer-Wohnung mit 166 Quadratmeter gemietet und zahlt heute vergleichsweise günstige 1374 Euro Miete. Vermieter ist seit 1991 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die seitdem fast unverändert aus ...

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