Account/Login

Geldstrafe wegen Steuerflucht

  • Di, 15. Oktober 2019
    Ettenheim

     

BZ-Plus Vorstand einer AG wird wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

SÜDLICHE ORTENAU/FREIBURG. Teuer zu stehen kommt einen ehemaligen 66-jährigen Vorstand einer Aktiengesellschaft aus dem Raum Lahr sein Versuch, Steuern zu sparen. Eine Strafrichterin hat ihn Amtsgericht Freiburg wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 350 Euro verurteilt. Damit darf er sich nach wie vor als nicht vorbestraft bezeichnen. Darüber hinaus wird er 30 000 Euro für die Einstellung einiger Anklagepunkte an die Staatskasse überweisen.

Das Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen einen mitangeklagten 62-jährigen Steuerfachgehilfen aus Freiburg wird nach der Zahlung von 7500 Euro an die Staatskasse eingestellt werden. Das Urteil und die Einstellungen zahlreicher Anklagepunkte und des Verfahrens gegen den 62-Jährigen fußen auf langen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel