Wer in Deutschland Asyl beantragt, darf hier nicht sofort arbeiten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert, das zu ändern. .
Welche Regeln gelten für Jobs von Geflüchteten?
Grundsätzlich gilt: Wenn man als Asylberechtigter oder als subsidiär Schutzberechtigter (das ist zum Beispiel ein hierher geflohener Syrer) anerkannt ist, darf man arbeiten. Dann bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis und darf sich einen Job suchen. ...