Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Revision des BUND gegen die Altlastensanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen durch die BASF stattgegeben. Nun liegt der Fall in Mannheim.
Das Urteil in dem Revisionsverfahren fiel am Donnerstagabend etwas überraschend zugunsten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Schließlich war das Naturschutzbündnis in allen vorangegangenen Verfahren gescheitert: Die vom BUND gegen die vom Landratsamt Lörrach erteilte Genehmigung angestrengten Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die Berufung des BUND wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weitgehend als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurück und ließ die Revision nicht zu. ...