Das Basler Strafgericht spricht nach dem Tod einer Mutter im Kreißsaal Ärzte und Hebammen frei. Gutachten haben die Beschuldigten entlastet. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag zwei Ärzte und eine Hebamme vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sie kein Verschulden am Tod einer gebärenden Mutter und den schweren ...