Die Zuständigkeit der Ortschaftsräte in der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Kandern gibt Anlass zu Diskussionen. Nach Sitzenkirch regt sich auch in Wollbach und Tannenkirch Widerstand.
In Kandern wird kritisiert, dass im Artikel 4 der Hauptsatzung der Stadt den Ortschaftsräten nur noch Entscheidungsbefugnis über die Pflege des Ortsbilds und des Brauchtums, die Förderung der örtlichen Vereine und die Gestaltung des Friedhofs zugeordnet wird. Diese drei Unterpunkte ...