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Eilantrag

Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

  • dpa

  • Mo, 08. Januar 2024, 21:52 Uhr
    Wirtschaft

     

Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den mehrtägigen Lokführerstreik ab Mittwoch stoppen - und ist damit in erster Instanz gescheitert. Der Konzern will es allerdings einen neuen Anlauf nehmen.

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Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Foto: Martin Schutt (dpa)
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. "Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das ...

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