Im vergangenen Sommer begeht ein 50-Jähriger in Freiburg eine ganze Reihe von Straftaten. Darunter auch Angriffe auf zwei Frauen am Dreisamufer – einer drückt er den Kopf unter Wasser.
Das Freiburger Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls, räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.
Am schwersten ...