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Grundsicherung

140 Quadratmeter sind zu viel

Christian Rath
  • Do, 02. Juni 2022, 19:00 Uhr
    Wirtschaft

     

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Wenn die Kinder ausgezogen sind, ein ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche für ein Paar zu groß, das Grundsicherung beantragt.

Wohl zu groß für ein Ehepaar, wenn es Grundsicherung beantragt.  | Foto: Martin Debus  (stock.adobe.com)
Wohl zu groß für ein Ehepaar, wenn es Grundsicherung beantragt. Foto: Martin Debus  (stock.adobe.com)
Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz-IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Vorlage des Sozialgerichts Aurich ab, das mehr Rücksicht auf die ...

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