Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Wenn die Kinder ausgezogen sind, ein ein Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche für ein Paar zu groß, das Grundsicherung beantragt.
Eltern, deren Kinder ausgezogen sind, dürfen beim Hartz-IV-Schonvermögen gleich streng behandelt werden wie Kinderlose. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Vorlage des Sozialgerichts Aurich ab, das mehr Rücksicht auf die ...